Informationskontrolle nicht gleich Selbstbestimmung
Brave Inc. wirbt mit dem Versprechen, die Privatheit der Nutzer:innen zu schützen. Das Unternehmen versteht unter dem Begriff Privatheit die „individual autonomy and your right to be left alone“.1 Im Fokus dieser Interpretation steht die Gefahr der Diskreditierung oder Beeinflussung durch den Besitz persönlicher Informationen über eine Person. Der Schutz der Privatheit wird insbesondere mit der Verhinderung des Sammelns von Informationen über eine Person gleichgesetzt. Diese Form der individuellen Informationskontrolle läuft allerdings Gefahr den relationalen Charakter digitaler Daten zu verkennen.2 Die Erkennung von Verhaltensmustern und -vorhersagen sowie deren Auswirkungen auf die Selbstbestimmung der Individuen rückt neben Fragen der bloßen Sammlung auch solche der Verwendung in den Vordergrund. Zwar werden die Daten bei Brave nicht weitergegeben und verbleiben auf dem Gerät der Nutzer:innen, dieses Vorgehen allein garantiert allerdings nicht, dass die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse nicht letztlich doch die Selbstbestimmung der User beschneiden, indem durch Verhaltensmustervorhersagen ein Verhaltensüberschuss produziert wird und das Verhalten der User so gezielt beeinflusst wird. Die User können ihr Informationen selbst kontrollieren und private Daten werden geschützt, eine Beschneidung der Selbstbestimmung ist aber immer dann möglich, wenn gezielt versucht wird die Erfahrung der Nutzer:innen auf der Basis von Daten zu formen, selbst wenn diese die Geräte der Nutzer:innen nie verlassen.
1
https://brave.com [Stand 10.10.20]
2
Matzner, Tobias; Ochs, Carsten (2019): Privacy. In: Internet Policy Review. Journal on Internet Regulation, Jg. 8, Nr. 4, S. 1-14.